Homöopathie, Gentechnik und das Vorsorgeprinzip nach EuGH™

Die Homöopathie muss vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Jedenfalls nach den Maßstäben, die dieser gerade erst in Sachen Grüne Gentechnik für die Frage angelegt hat, ob und wie das “Vorsorgeprinzip” in Anbetracht möglicher Risiken angewandt werden muss (d.h. der Staat zu Regulierungen verpflichtet werden kann).

Der EuGH hat sich dabei zu einer Art “bedingungslosem Vorsorgeprinzip” in Sinne von Verbraucher- und Umweltschutz bekannt. So reagieren beispielsweise Bündnis 90/Die Grünen so auf das Urteil, unter der Überschrift “ES GILT DAS BEDINGUNGSLOSE VORSORGEPRINZIP – EUROPAWEIT!”:

“Sie (die EU-Kommission) muss endlich den Prozess für eine überfällige politische Entscheidung in die Hand nehmen, die keinesfalls außer Acht lassen darf: Dass sich einmal in die Natur entlassene Gentechnik-Pflanzen – erst recht ohne gentechnikrechtliche Auflagen zu Risikobewertung und Freisetzung – unkontrolliert in unsere Ökosysteme und über Ländergrenzen hinweg ausbreiten und nie mehr zurückgeholt werden können.”

Nun werde ich hier keine Gentechnik-Diskussion beginnen (der Titel ist natürlich reines Clickbaiting™), obwohl ich dazu eine dezidierte Meinung habe. Denn das ist nicht mein, nicht unser Thema. Mir geht es vielmehr um die Maßstäbe, die der EuGH und alle die, die diesen Urteilsspruch bejubeln, an das Vorsorgeprinzip und an Regulierungserfordernisse anlegen und die sich aufdrängende Frage, ob sie das wohl auch für andere ähnlich einzustufende “Risiken” so sehen.

Nehmen wir die Homöopathie. Bei der wird ohnehin viel zu wenig vorausschauend gedacht, finde ich. Die stellt nämlich durch ihre Potenzierungen höchst gefährliche Stoffe her, die bei Gesunden extreme Krankheitszustände hervorrufen müssten, wäre die homöopathische Lehre wenigstens im Ansatz richtig. Das ist ja das Prinzip der “homöopathischen Arzneimittelprüfung”, einem der Standbeine der homöopathischen Lehre: Das Mittel, das in einer Arzneimittelprüfung am Gesunden bestimmte Symptome hervorruft – also eigentlich eine im Normalzustand befindliche Lebenskraft gezielt “verstimmt”, soll diese Symptome bei einem Kranken heilen – durch Hervorrufen einer “Kunstkrankheit”, die der “originalen” Krankheit entgegenwirkt und damit die “verstimmte geistige Lebenskraft” wieder geraderückt.

Also ist die homöopathische Arzneimittelprüfung offensichtlich eine recht heroische Sache, bedenkt man, dass z.B. Symptome von Arteriosklerose, Blutungen, Herzschwäche, Muskelkrämpfen, Ischias, Bronchitis, Kehlkopfentzündung, Ödemen, Nierenbeckenentzündung und Gallenkoliken bei Gesunden durch die Gabe homöopathischer Substanzen hervorgerufen worden sein müssten. Das nämlich ist eine kleine Auswahl der “Symptombilder”, für die die homöopathischen Brot-und-Butter-Mittel Arnika, Sulfur, Belladonna und Pulsatilla nach gängigen Repertorien einzusetzen sind. Von der Behauptung, noch viel schwerwiegendere Dinge mit Homöopathie “heilen” zu können (nachdem sie vorher durch Arzneimittelprüfungen “hervorgerufen” wurden), ganz zu schweigen.

Und der größte Teil dieser offenbar doch hochwirksamen Stoffe landet ja beim Potenzierungsvorgang im Ausguss, findet sich also in bereits hahnemannisch vorpotenzierter Form mit Sicherheit in unser aller Trinkwasser. Die entsorgten, nicht konsumierten Homöopathika (gibt es so etwas?) kämen in dem Maße, wie sie im Trinkwasserkreislauf landen, noch hinzu. Es wäre mithin zu erwarten, dass diese schon potenzierten und unter Umständen sozusagen “natürlich” (durch Fließwasser und Wellengang) weiterpotenzierten Mittel durch die tägliche Trinkwasseraufnahme die Bevölkerung weltweit einem ganzen Konglomerat sozusagen ständiger Arzneimittelprüfungen aussetzen.  Nach homöopathischen Prinzipien kann ja eine “Harmlosigkeit durch starke Verdünnung” keine Ausrede sein, im Gegenteil! Wobei in der Tat die auf der Erde vorhandene Wassermenge sogar eine vergleichsweise moderate Grenze für die erreichbaren Potenzierungsgrade setzt, wie wir gleich sehen werden.

Sollten all unsere Theorien von Krankheitsentstehung bislang diesen Faktor nicht berücksichtigt haben und unser aller Gesundheit seit 200 Jahren von den inzwischen weltweit in den Gewässern verteilten potenzierten Mitteln beeinträchtigt sein, die bei Gesunden – im Sinne einer Arzneimittelprüfung – alle möglichen Krankheiten verursachen müssten? Allerdings nicht mit solchen extrem wirksamen Potenzen wie C30, denn dazu reichen die Wassermengen auf unserem Planeten lange nicht aus (bereits eine Verdünnung von D24 / C12 würde etwa die 100.000-fache Menge des Atlantik-Wassers benötigen). Und wir reden hier nur von den Substanzen, die tatsächlich bereits einer fachkundigen homöopathischen Potenzierung unterlegen haben und fantasieren keineswegs davon, dass die eh in den Weltmeeren enthaltenen Mittel durch Fluss und Wellengang potenziert und damit wirksam würden!

Und so stellt sich doch – die grundsätzliche Richtigkeit der homöopathischen Lehre immer vorausgesetzt – die Frage, ob wir es hier nicht mit einem menschengemachten Riesenproblem zu tun haben, gegen das die Entsorgungsfrage bei Atommüll gerade lächerlich unbedeutend erscheint? Und so lange die Homöopathen ihre Position hochhalten, es handele sich bei der Homöopathie um eine spezifische Arzneimitteltherapie auf der Grundlage von Ähnlichkeitsprinzip, Arzneimittelprüfung am Gesunden und Wirkungszunahme durch Potenzierung: wäre der EuGH angesichts dessen nicht dringend dazu aufgerufen, sich mit der Causa unter Anlegung der Maßstäbe anzunehmen, die er zum Vorsorgeprinzip gerade erst beim Gentechnik-Urteil so restriktiv angewandt hat? Dabei könnten ja nur zwei Dinge herauskommen:

  • Entweder der EuGH befasst sich mit der wissenschaftlichen Fundierung der Homöopathie (er könnte ja den EASAC fragen, dafür ist der da) und kommt zu dem Ergebnis, dass es keiner Regulierung bedarf, weil das Ganze ohnehin eine Schimäre ist. Damit würde ich mich durchaus zufriedengeben.
  • Oder aber die Mitgliedsstaaten der EU werden verpflichtet, schnellstens die Herstellung und den Vertrieb von Homöopathika aufs Schärfste zu regulieren und wissenschaftliche Untersuchungen dazu in Auftrag zu geben, welche Schäden bislang unter wessen Verantwortung bereits entstanden sind (und die ggf. nach dem Verursacherprinzip zu regulieren wären).

Ich sehe nichts dazwischen.

Gegebenenfalls könnte die Stellungnahme von Bündnis90/Die Grünen unter Austausch eines einzigen Begriffs für eine dann allfällige Pressemitteilung übernommen werden:

“Sie (die EU-Kommission) muss endlich den Prozess für eine überfällige politische Entscheidung in die Hand nehmen, die keinesfalls außer Acht lassen darf: Dass sich einmal in die Natur entlassene vorpotenzierte homöopathische Wirksubstanzen – erst recht ohne umweltrechtliche Auflagen zu Risikobewertung und Freisetzung – unkontrolliert in unsere Ökosysteme und über Ländergrenzen hinweg ausbreiten und nie mehr zurückgeholt werden können.”

Also bitte.

Um Missverständnissen vorzubeugen: Dieser Beitrag hat nur für diejenigen einen satirischen Grundton, die sich über die Bedeutungslosigkeit der Homöopathie als spezifische Arzneimittellehre klar sind. Für alle anderen ist der Beitrag völlig ernst gemeint, denn er leitet sich konsequent logisch aus homöopathischen Grundprinzipien ab.


Bildnachweis: Eigenes Bild (Potenzierung in vivo)

Hinterlasse einen Kommentar