Heilkohle. Hamburg, durchaus ein Vorreiter bei Reformen im öffentlichen Dienstrecht, beabsichtigt, Heilpraktikerleistungen aus der Beihilfefähigkeit für Beamte herauszunehmen. Ungefähr seit 300 Jahren überfällig, würde ich sagen. Die Beihilfe ergänzt in unterschiedlichem Umfang – je nach Familienstand – die private Krankenversicherung – oder auch umgekehrt, wie mans nimmt. Ein mit Vor- und Nachteilen verbundenes System, je …
Heilpraktikerleistungen in der Beihilfe? – Laut GEW Hamburg unverzichtbar! weiterlesen