Vor der Unwirksamkeit der Homöopathie wird ausdrücklich gewarnt! Ein (mehr oder weniger heiterer) Zwischenruf.

Hamburg, Jungfernstieg, 23.10.2016, 16.00 Uhr / Foto: Regionalgruppe Hamburg der GWUP / Elkin Fricke

In Berlin, Hamburg und München, in Österreich (St. Pölten) und in der Tschechischen Republik (u.a. in Prag) fanden in diesem Jahr (2016) wieder die “10^23-Aktionen – Homöopathie: Nix drin, nix dran” statt. An der Veranstaltung der Hamburger Regionalgruppe der GWUP am 23.10. am Jungfernstieg hatte ich die Ehre und das Vergnügen, teilzunehmen. Übrigens stand die Veranstaltung in Hamburg unter dem Motto “Verdünnisiert euch aus den Apotheken!”, der Forderung, Pseudomedizin nicht auch noch durch eine Apothekenpflicht zu adeln. Ist doch bescheiden, oder?

Der Autor hat die Einnahme eines Globuli-Fläschchens Arsenicum album C30 völlig klaglos überstanden, er fühlte sich weder besser noch schlechter danach. Nur der Mund wollte ausgespült werden, das ganze Zuckerzeug ist schon übel … Vertreter von “Die Partei” standen zu diesem Zweck übrigens mit homöopathischem Bier bereit – ein Tropfen auf 0,5 Liter Mineralwasser. Gut geschüttelt. Schmeckte und wirkte aber – wie Mineralwasser…

Schon im Vorfeld (!) gab es harsche Kritik an dieser netten Veranstaltung. Der bekannte und beliebte Deutsche Zentralverein der homöopathischen Ärzte (es sei hier mal die ausgeschriebene Fassung verwendet) hat eine Stellungnahme herausgegeben, die wohl als Grundlage für einen … äh, etwas unentschiedenen Artikel in der TAZ gedient hat. Zur Ehre der TAZ sei erwähnt, dass sie bei der Aktion vor Ort war und sich umfassend hat informieren lassen. Vielleicht kommt da noch mal ein Artikel? (Nachtrag: Trotz eines sehr intensiven Gesprächs mit der Redakteurin vor Ort erschien niemals ein solcher. Leider.)


Wie dem auch sei, an dieser Stelle soll die Pressemitteilung des DZVhÄ nicht ohne eine kleine, teilweise auch ernsthafte Analyse davonkommen. Fangen wir mal an.

Der DZVhÄ bezeichnet die 10^23-Veranstaltungen als “aus medizinischer Sicht komplett sinnfrei”. 
Dem stimme ich gerne zu. Natürlich ist die Einnahme wirkungsloser Zuckerkugeln aus medizinischer Sicht völlig sinnfrei, was denn sonst? Und zwar ganz egal, ob als einzelner Globulus oder als ganzes 10-Gramm-Fläschchen. Null plus Null ist Null, und Null mal Null nun mal auch. Mit der medizinisch komplett sinnfreien Aktion soll ja gerade auf die komplette medizinische Sinnfreiheit der Homöopathie hingewiesen werden. Dem DVZhÄ scheint sich also weder die Logik der Aktion noch die in ihr zweifellos vorhandene feine Ironie offenbart zu haben… schade.

Nun begründet der DVZhÄ die “medizinische Sinnfreiheit” aber aus seiner Sicht, nämlich aus der Sicht desjenigen, der die Homöopathie für eine wirkungsvolle Arzneimitteltherapie hält. Wir wollen das nicht übergehen, sondern uns damit einmal näher auseinandersetzen.

Zitat: “Bei der Einnahme von homöopathischen Hochpotenzen ist die Häufigkeit der Einnahme von Bedeutung, nicht die Menge. Die Aktion bringt keinen Erkenntnisgewinn.”

Aha. Nach Hahnemann, dem großen Altmeister, ist eine “Häufigkeit”, also eine Wiederholung der homöopathischen Gabe, nicht vorgesehen. Die erste Gabe -immer unterstellt, der “Heilkundige” hat das richtige Mittel gewählt – stimmt die “geistige Lebenskraft” bei erster Einnahme bereits um. Eine weitere Gabe trifft also auf einen veränderten Zustand der “geistigen Lebenskraft” und kann damit nur als Störfaktor wirken:

Jede, in einer Cur merklich fortschreitende und auffallend zunehmende Besserung ist ein Zustand der, so lange er anhält, jede Wiederholung irgend eines Arznei-Gebrauchs durchgängig ausschließt, weil alles Gute, was die genommene Arznei auszurichten fortfährt, hier seiner Vollendung zueilt. Dies ist in acuten Krankheiten nicht selten der Fall; bei etwas chronischen Krankheiten hingegen, vollendet zwar auch bei langsam fortgehender Besserung, zuweilen Eine Gabe treffend gewählter, homöopathischer Arznei die Hülfe, die dieses Mittel in solchem Falle seiner Natur nach auszurichten im Stande ist, in einem Zeitraum von 40, 50, 60, 100 Tagen.

Hahnemann war das so wichtig, dass er sich auch angesichts des – verständlichen – Wunsches, zu einer möglichst schnellen Heilung zu gelangen, nicht zu einer wiederholten Gabe verstehen konnte. Nach seinem Gedankenmodell konsequent. Er fand einen “Ausweg”, indem er auf der Grundlage der Vorstellung, dass höhere Potenzen viel größere Wirkung ausüben, auf weit höhere “Potenzierungen” auswich, als er jemals vorher in Betracht gezogen hatte (6. Auflage des “Organon”):

Aber theils ist dies sehr selten der Fall, theils muß dem Arzte, so wie dem Kranken viel daran liegen, daß, wäre es möglich, dieser Zeitraum bis zur Hälfte, zum Viertel, ja noch mehr abgekürzt und so weit schnellere Heilung erlangt werden könnte.

Und dieß läßt sich auch, wie neueste, vielfach wiederholte Erfahrungen mich gelehrt haben, recht glücklich ausführen, unter folgenden Bedingungen: erstens, wenn die Arznei mit aller Umsicht recht treffend homöopathisch gewählt war – zweitens, wenn sie hoch potenzirt, in Wasser aufgelöst und in gehörig kleiner Gabe in, von der Erfahrung als die schicklichsten, ausgesprochenen Zeiträumen zur möglichsten Beschleunigung der Cur gereicht wird, doch mit der Vorsicht, daß der Potenz-Grad jeder Gabe von dem der vorgängigen und nachgängigen Gaben um Etwas abweiche, damit das, zur ähnlichen Arzneikrankheit umzustimmende Lebensprincip, nie zu widrigen Gegenwirkungen sich aufgeregt und empört fühlen könne, wie bei unmodificirt erneuerten Gaben, vorzüglich schnell nach einander wiederholt, stets geschieht.

Was natürlich die Problematik, ob unterschiedliche Potenzen der gleichen Ursubstanz eine unterschiedliche Wirkung haben oder nicht und wenn ja, eine qualitativ oder quantitativ unterschiedliche, aufreißt.

Eine harte Nuss für Hahnemanns Exegeten, die auch nie geknackt wurde, die sich widersprechenden und gar gegenseitig ausschließenden Meinungen zu diesem Problem sind Legion. Allerdings – die Behauptung des DZVhÄ, “bei der Einnahme von homöopathischen Hochpotenzen ist die Häufigkeit der Einnahme von Bedeutung, nicht die Menge” gehört in die Abteilung der “Kaputtdeutungen” von Hahnemanns Konzept, sie hat mit dessen Gedankengebäude nichts mehr zu tun. Ich schrieb ja schon in einem anderen Beitrag, dass die Geschichte der Homöopathie letztlich eine Geschichte des Auseinandernehmens und wieder falsch Zusammensetzens ist, die das gedankliche Grundgebäude Hahnemanns letztlich in Trümmern zurücklässt.

Was den Erkenntnisgewinn betrifft: Größer könnte er gar nicht sein, denn – ganz im Sinne wissenschaftlicher Maßstäbe – ist doch die Hypothese der Skeptiker, es werde keinerlei Wirkung durch die Aktion eintreten, durch das Experiment glänzend bestätigt worden. Zudem bei einer Vielzahl von Teilnehmern und breit gestreuter Mittelauswahl. Das müssen die Homöopathievertreter erst mal nachmachen…

Weiteres Zitat: “Ebenfalls wird außer Acht gelassen, dass die Homöopathie auf dem Ähnlichkeitsprinzip basiert: ‘Würden die Aktionisten ihre individuellen Beschwerden einem homöopathischen Arzt schildern, könnte dieser ein heilendes Homöopathikum für den Einzelnen finden, eine Arzneigabe – ohne Bezug zum Beschwerdebild des Patienten – ist gar keine Homöopathie’.”

Ochnee. Das macht ja gar keinen Spaß mehr. Auch hier fehlt es dem DZVhÄ am Verständnis für das wohldurchdachte Anliegen und den feinsinnigen Grundgedanken der Aktion. Niemand will bei einer 10^23 Aktion eine “Behandlung” durchführen. Es soll lediglich gezeigt werden, dass homöopathische Mittel, gleichgültig, ob man die “stärkere Wirkung bei Verdünnung” annimmt oder dem wissenschaftlichen Grundsatz der Dosis-Wirkungs-Beziehung folgt (der nur für die Homöopathen keine Geltung hat) keinerlei Wirkung haben, weder positive noch negative. Will man den Vorgang, der bei einer 10:23-Aktion stattfindet, in das Gedankengebäude der Homöopathie einordnen, so müsste man sie als “Arzneimittelprüfung am Gesunden” ansehen, die keine Symptome zum Verschwinden bringt wie bei der Therapie, sondern sie – im Gegenteil – hervorrufen müsste. Dass genau dies nicht geschieht, wie jeder Teilnehmer an einer solchen Aktion bestätigen wird, ist ein Beweis für die Unhaltbarkeit der Methode und für die suggestive Subjektivität, die zu den “Ergebnissen” bei den Arzneimittelprüfungen führt.

Ja, die Menge. Nun, was bei den Arzneimittelprüfungen der Homöopathen gegeben wurde und wird, ist eh sehr unterschiedlich. Hahnemann ging anfangs noch von Originalsubstanzen, dann von Niederpotenzen aus, die nur höher verdünnt wurden, wenn es um toxische Stoffe ging. Letztlich blieb Hahnemann bei einer C30-Potenz als seiner bevorzugten Prüf“dosis“ hängen. Aber macht es denn überhaupt einen Unterschied, ob ich einen Globulus C30 nehme oder zehn Gramm davon? Mal ganz ketzerisch: Wenn in den Globuli die “Information” gespeichert ist, die aus der Ursubstanz stammt und die “verstimmte geistige Lebenskraft” umstimmen soll, dann ist es doch völlig egal, wie viele Globuli man nimmt – es gibt doch nur eine “Information”. So führt doch die ganze Potenziererei im Grunde den Hahnemannschen Gedanken der “geistigen Lebenskraft” ad absurdum, weil ich von “Mengen” und “Häufigkeit” doch nur bei materiellen Wirkprozessen sprechen kann – was Hahnemanns Gedankengebäude völlig fremd war. Und schon sind wir wieder mittendrin im bunten Reich der Widersprüchlichkeit.

Meine C30-Kügelchen hatten einen Potenzierungsgrad von 1:10^60. Sehen wir einmal ganz davon ab, dass kein Molekül der Ausgangssubstanz überhaupt noch vorhanden ist und nehmen ein “Restvolumen” an Wirkstoff an (hüstel …). Wenn ich 200 Stück davon auf einmal einnehme – macht das in Anbetracht des praktisch nicht mehr darstellbaren Volumens irgendeinen Unterschied? Die 200-fache Menge an “Wirkstoff” würde sowieso immer noch Lichtjahre von der “Stärke” der nächsten üblichen Potenz entfernt sein. Damit ist die 1023-Aktion durchaus eine “Arzneimittelprüfung” im Hahnemannschen Sinne.

Ich habe Arsenicum album C30 genommen. Wer sich dafür interessiert, mag die “Indikationen” gängiger Repertorien hier und hier einmal nachlesen und vergleichen, denn sie decken sich durchaus nicht (es gibt noch weitaus mehr abweichende Verzeichnisse).

Bei aller großen Auswahl – ich vermelde ein absolut negatives Testerlebnis. Wobei ich natürlich zu Babydurchfall und gynäkologischen Problemen nichts sagen kann. Warum einmal ins Repertorium schauen? Um das Absurde der “Arzneimittelbilder nach Arzneimittelprüfung am Gesunden” noch einmal ganz deutlich zu machen. Systemlose Subjektivität wohin man schaut. Abweichungen zum Teil gravierendster Art. Von den Krankheitsbildern “Leukämie” und “Magenkrebs” mal ganz zu schweigen.  Will man wirklich annehmen, eine Arzneimittelprüfung mit Arsenicum habe Symptomatiken (womöglich akute Erkrankungen?) von Magenkrebs und Leukämie ursächlich hervorgebracht? An einen Homöopathen, der eine Perikarditis oder Scharlach mit Arsenicum behandeln will, möchte ich auch nicht geraten. Übrigens gehen hier, entgegen Hahnemann, für den nur Symptome wichtig waren und der nie Krankheiten namentlich bezeichnete, Symptom- und Krankheitsbezeichnungen wild durcheinander.

Angesichts solcher Absurditäten kann ich – Entschuldigung – auch über die Äußerung des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), „aus [seiner] Sicht tragen Aufrufe, Arzneimittel in Überdosierungen einzunehmen, nicht zur Aufklärung und Sensibilisierung von Patientinnen und Patienten bei“, nur traurig den Kopf schütteln. Niemand startet Aufrufe zur Einnahme von Arzneimitteln in Überdosierungen, das tun Freiwillige , von der Widersinnigkeit der Homöopathie Überzeugte ganz von sich aus, weil sie wissen, dass Globuli keine wirksamen Arzneimittel sind Sie haben das positive Wissen über die völlige Harmlosigkeit des Verzehrs wirkungsloser Zuckerkugeln. In Anbetracht des vernichtenden Urteils, das die weltweite Wissenschaftsgemeinschaft über die Homöopathie längst gefällt hat, ist es vielmehr bedauerlich, dass das BfArM und seine vorgesetzte Dienststelle, das BMG, es ihrerseits nach wie vor an einer Aufklärung und Sensibilisierung von Patientinnen und Patienten fehlen lassen. Korrekterweise muss allerdings darauf hingewiesen werden, dass das Zitat der BfArM aus dem Jahre 2011 stammt und bereits damals von der Carstens-Stiftung thematisiert wurde; damals war sogar die Rede von einer möglichen Genehmigungspflicht der Aktionen … und das vor dem Hintergrund, dass sich die Homöopathie selbst des Privilegs erfreut, innerhalb des Gesundheitssystems von jeglicher neutralen Wirkungsprüfung befreit zu sein. Absurdistan ließ grüßen, aktuell jedenfalls habe ich kein erneutes Statement des BfArM finden können. Die Erkenntnis schreitet eben fort.

Und über das damailge Heraufbeschwören eines furchtbaren Missbrauchs von Kindern bei der Aktion 2011 mag sich der geneigte Leser sein Urteil selbst bilden, wozu er zweifellos nach dieser Lektüre in der Lage sein wird. (Kinder nehmen übrigens längst nicht mehr an solchen Aktionen teil, auch wenn etwa einem 12-Jährigen durchaus die Einsicht zugetraut werden kann, das Luftschloss der Homöopathie zu durchschauen.) Klar ist nach einer solchen Aktion natürlich: Heute keine Süßigkeiten mehr. Und wegen der üblichen Behauptungen des DVZhÄ zur angeblich positiven Studienlage brauchen wir an dieser Stelle den Artikel wirklich nicht weiter in die Länge zu ziehen.

Ceterum censeo: Homöopathie ist unwirksam. Und der Placeboeffekt ist kein Verdienst der Homöopathie. Er ist nur so freundlich, auch bei einem homöopathischen Behandlungsset vorbeizuschauen.


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